Präsident Müller: „Keine Steigerung der Stückkosten bei Briefen nachgewiesen“

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 07.08.2023

Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag der Deutschen Post AG auf vorzeitige Erhöhung des Portos für Briefe abgelehnt.

Die Post konnte die Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen. Wir sehen das herausfordernde Umfeld im Brief- und Paketgeschäft, aber nach den vorgelegten Daten reichen die Briefpreise aus, um die Stückkosten zu decken. Im regulierten Briefbereich wird ein Gewinn erwirtschaftet,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gründe für die Ablehnung

Es war die Aufgabe der Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob es im Vergleich zur Prognose der Post im letzten Maßgrößenverfahren 2021 zu signifikanten Steigerungen der Stückkosten gekommen ist oder kommen wird und deshalb eine vorzeitige Möglichkeit zur Anhebung des Portos gewährt werden muss.

Die Post konnte anhand ihrer vorgelegten Daten nicht nachweisen, dass reduzierte Sendungsmengen zu Kostensteigerungen je Briefsendung geführt hätten. Die durchschnittlichen Stückkosten liegen sogar leicht unter der Prognose im Maßgrößenverfahren 2021.

Die von der Post angeführte höhere Inflation führt auch nicht dazu, dass eine Anpassung des Portos erforderlich wäre. Die Entwicklung der allgemeinen Inflation wirkt sich auf die relevanten Kosten im Briefbereich nicht signifikant aus.

Aus der von der Post angeführten Steigerung der Tariflöhne folgt ebenfalls nicht, dass das Briefporto anzupassen wäre. Dieser Kostensteigerung stehen nach den Zahlen, die die Post vorgelegt hat, kostensenkende Faktoren gegenüber.

Die Briefporti sind nicht für Herausforderungen in anderen Geschäftsbereichen nutzbar. Rund 85 Prozent des Umsatzes entfallen auf andere Segmente wie z.B. Pakete und Geschäftspost. Dort anfallende Kostensteigerungen müssen in diesen Segmenten über die Preise an Kunden weitergegeben werden.

Antrag der Post

Die Deutsche Post hatte im Mai 2023 einen Antrag auf Anhebung des Briefportos gestellt. Die Bundesnetzagentur hatte zu prüfen, ob vorzeitig ein neues Maßgrößenverfahren einzuleiten und ein Widerruf der Maßgrößenentscheidung aus dem Jahr 2021 erforderlich ist.

Im letzten Verfahren hatte die Bundesnetzagentur der Post 2021 einen Spielraum von 4,6 Prozent für eine Preiserhöhung von Briefsendungen genehmigt. Das derzeitige Porto gilt seit Anfang 2022. Damals erhöhte sich der Inlandsstandardbrief von 80 auf 85 Cent. Das derzeitige Porto für Briefe gilt bis Ende 2024.

Hintergrundinformation

Die Bundesnetzagentur genehmigt der Deutschen Post AG die Entgelte von Briefprodukten für Privatkunden. Die Bundesnetzagentur definiert dafür in einem sogenannten Maßgrößenverfahren einen Preisanpassungsspielraum. Dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre. Der Erhöhungsspielraum wird unter anderem bestimmt durch Prognosen zur Inflationsrate, zur Kostenentwicklung der Price-Cap-Produkte und zur Entwicklung von Sendungsmengen bei Briefen. Es liegt dann im unternehmerischen Ermessen der Post, wie ein Preiserhöhungsspielraum auf die unterschiedlichen Leistungen verteilt wird.

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