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Konsultation zur Wohlfahrtsmessung im Jahreswirtschaftsbericht gestartet

Das BMWK startet heute einen Online-Konsultationsprozess zur Weiterentwicklung der Wohlfahrtsmessung im Jahreswirtschaftsbericht. Ziel ist, ein möglichst breites öffentliches Meinungsspektrum aller interessierten Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu der Thematik einzuholen und darzustellen.

Staatssekretär Sven Giegold: „Das Bruttoinlandsprodukt zeigt nur die ökonomische Leistung. Diese Leistung bestimmt zwar den materiellen Wohlstand. Aber Wohlstand hat noch weitere Dimensionen. Nicht alle davon werden im Bruttoinlandsprodukt abgebildet, darunter unsere Erfolge im Klimaschutz. Auch Gerechtigkeitsfortschritte sind im Bruttoinlandsprodukt bislang nicht zu erkennen. Wir wollen daher jetzt weitere Daten zur Lebensqualität erheben, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen. Zusammen ergibt sich ein treffenderes Bild unseres Wohlstandes.“

In einem zweiten Schritt wird der Dialogprozess in Form von ExpertInnen-Roundtables in der zweiten Jahreshälfte fortgeführt.

Die im Zuge der Konsultation gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die zwischen den Ministerien abzustimmende Weiterentwicklung der Wohlfahrtsmessung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 und darüber hinaus.

Mit dem Kapitel Wohlfahrtsmessung im Jahreswirtschaftsbericht verfolgt die Bundesregierung seit 2022 das Ziel, traditionelle wirtschaftspolitische Kennziffern wie das Bruttoinlandsprodukt zu ergänzen und weitere Aspekte von Wohlfahrt und Nachhaltigkeit in den Blick zu nehmen, die für die Gesamtschau der Wirtschafts- und Finanzpolitik von besonderer Bedeutung sind. Dazu wurde ein Set aus über 30 Einzelindikatoren erarbeitet, die verschiedene Aspekte von Wohlfahrt abbilden und neben ökonomischen auch ökologische und soziale Dimensionen stärker zu berücksichtigen. Damit orientiert sich die Indikatorik am Leitbild der sozial-ökologischen Marktwirtschaft.

Der erstmals im Jahreswirtschaftsbericht 2022 vorgestellte Ansatz zur Wohlfahrtsmessung soll kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Nachdem das Kapitel im Jahreswirtschaftsbericht 2023 bereits überarbeitet wurde, sollen nun neue Impulse für die Weiterentwicklung eingeholt werden.

Die Online-Konsultation läuft bis zum 6. September 2023.

Die Beteiligung an der Konsultation steht allen Interessierten offen und ist unter diesem Link möglich.

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