Nebenkosten und Betriebskosten für Mieter rechtssicher abrechnen.
Vermieter dürfen die Abrechnungsfrist nicht verpassen. Es wir eng.ARTIKEL LESEN
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Die Belastungen durch Betriebskosten und Nebenkosten haben in den letzten Jahren Größenordnungen erreicht, dass von den Nebenkosten als der „zweiten Miete“ gesprochen wird.ARTIKEL LESEN
Betriebskosten und Nebenkosten abrechnen, jetzt oder nie.
Auf Fristen achten.ARTIKEL LESEN
Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden.ARTIKEL LESEN
Die Kosten der Treppenhausreinigung können wie alle anderen Posten der Nebenkostenabrechnung zum Streit zwischen Vermieter und Mieter führen.ARTIKEL LESEN
Wenn in einem Wohnraummietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat, kann der Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung umlegen.ARTIKEL LESEN
Bei einer Abrechnungseinheit ist die Umlegung der für mehrere Häuser angefallenen Kosten für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung nicht erforderlich – BGH VIII ZR 93/15ARTIKEL LESEN
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