Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erlegte den Betreibern von Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen mit Wirkung vom 20. August 2017 neue Pflichten zur Legionellen-Vor

BildRückkühlanlagen und Nassabscheider sind fortan so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen vermieden werden. Die Betreiber betroffener Anlagen müssen regelmäßige mikrobiologische Laboruntersuchungen durchführen lassen.

Alle neuen und bestehenden Kühltürme, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen mussten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung den Behörden gemeldet werden. Das Melderegister verlangt Angaben zum Standort der Anlage und dessen Betreiber. Wir haben übersichtlich zusammengefasst, welche gesetzlichen Pflichten auf die Betroffenen zukommen.

Schon vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung
durch hygienisch fachkundiges Personal erstellt werden. Hierzu gehören detaillierte
Maßnahmenpläne für den Fall der Überschreitung der festgelegten Grenzwerte. Diese Anforderungen gelten auch für bestehende Anlagen.

Das sorgfältige Führen eines Betriebstagebuchs in analoger oder digitaler Form ist seit dem 20. August 2017 ebenso Pflicht wie eine durchgängige Dokumentation der Beprobungen sowie regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist jetzt auch die Festlegung verbindlicher Referenzwerte für die Keimbelastung sowie die Überprüfung der Anlage im Fünf-Jahres-Rhythmus durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen.

Die 42. BImSchV betrifft übrigens nicht nur große industrielle Kühltürme, sondern auch alle in Gebäuden verbauten Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen. Auch die private und institutionelle Immobilienwirtschaft muss sich also mit zusätzlichen Pflichten auseinandersetzen.

Denn überall dort, wo Wasser versprüht wird, können sich Legionellen und andere Krankheitserreger über die Luft verbreiten. Das umlaufende Wasser hat eine für die Vermehrung der Bakterien optimale Temperatur und bietet durch seinen Kontakt mit der Atmosphäre ein reiches Nahrungsangebot.

Als Betreiber einer der genannten Anlagen müssen Sie aktiv werden. Die Legionellen-Beprobung des Nutzwassers muss bereits seit 2017 durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Zu Ihren Pflichten gehören auch die Anfertigung einer Betriebsanweisung gemäß der Biostoffverordnung sowie die Durchführung einer Mitarbeiterschulung (auch für Fremdfirmen) gemäß VDI 2047-2 oder VDI 6022. Bis zum 19. August 2019 müssen erstmalig die Anlagen durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen geprüft werden. Dies betrifft alle Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Umsetzung der beschriebenen Gesetzesvorgaben. Dabei kooperieren wir eng mit akkreditieren Laboratorien. Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die 42. BImSchV ist der Diplom-Ingenieur und TERRA-Geschäftsführer Detlef Hendrich.

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