Welche Risiken bestehen für die Bonität einer Gesellschaft unmittelbar nach dem Verkauf? GmbH Mantel Verkauf?

GmbH Kauf / Verkauf: Was beeinflusst die Bonität der Gesellschaft / GmbH und warum?

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Lüneburg 27.01.2014

Sicher: Wer eine GmbH kauft, die seit vielen Jahren besteht und über eine ausgezeichnete Bonität verfügt, investiert in seine unternehmerische Zukunft. Dies ist aber nur die halbe Miete. Auch eine solche Gesellschaft ist kein Selbstläufer. Es gilt, ihre bestehende Bonität zu bewahren und fortzuschreiben.

Es ist wie mit dem Kauf eines neuen Autos. Sein Wert bleibt nur erhalten, wenn das Fahrzeug fortlaufend gepflegt wird. Gleiches gilt beim Kauf einer GmbH. Eine bonitätsstarke GmbH hat ihre Gründe. Der Umstand, dass sie vielleicht seit vielen Jahren besteht, begründet sich letztlich darin, dass es die Geschäftsführung bislang verstanden hat, unternehmerisch erfolgreich zu agieren. Wird die GmbH verkauft, bleibt dieser wertbildende Faktor nur erhalten, wenn auch der nachfolgende Geschäftsführer die Geschäfte erfolgreich fortführt. Macht er nur Verluste, nutzt ihm dieser Faktor nichts. Die neue Geschäftsführung muss beweisen, dass sie genauso erfolgreich wirtschaften kann, wie es die frühere Geschäftsführung vorgemacht hat.

Dies sehen auch Banken und Geschäftspartner so. Zwar erwirbt der neue Geschäftsführer mit dem Kauf einer bestehenden GmbH einen gewissen Vertrauensvorschuss. Er muss aber beweisen, dass er die GmbH erfolgreich fortführt. Mithin steht seine eigene Person im Blickpunkt. Je größer die eigene Kompetenz und die unternehmerische Perspektive sind, desto leichter lässt sich Vertrauen begründen.

Gleiches gilt für die Gesellschafter. Je höher die eigene Kompetenz der Gesellschafter und deren finanzielles und persönliches Engagement in der Gesellschaft ist, desto mehr vertrauen Dritte darauf, dass die Gesellschaft erfolgreich fortgeführt wird.

Dieses Vertrauen lässt sich stärken, wenn vertrauensbildende Maßnahmen erfolgen. Diese könnten darin bestehen, dass beispielsweise das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht wird oder Sachwerte (Immobilie, Warenlager, Patente, Lizenzrechte) in die Gesellschaft eingebracht oder zur Grundlage der unternehmerischen Aktivitäten gemacht werden. Auch wer sich als Gesellschafter oder Geschäftsführer für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich verbürgt, schafft Vertrauen und vermindert das durch die Haftungsbeschränkung der GmbH grundsätzlich bestehende Misstrauen von Geschäftspartnern.

Entscheidend ist natürlich auch der Geschäftszweck, den die neue Geschäftsführung mit dem Erwerb der GmbH beabsichtigt. Werden Kredite benötigt, erleichtert ein ordentlicher Businessplan die Zusammenarbeit mit Banken und Geschäftspartner. Dass eine ordentliche Buchführung und zeitgerechte betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie die fristgerechte Erstellung der Bilanz des Kalenderjahres ein Beweis für Kompetenz und Zuverlässigkeit sind, versteht sich von selbst.

Also: Veränderungen bringen im Idealfall Fortschritt. Diesen Fortschritt gibt es aber nur, wenn Veränderungen sachlich begründet sind. Jede mit dem Erwerb einer bestehenden GmbH einhergehende Veränderung, die in der Sitzverlegung, im Austausch der Geschäftsführung, in der Änderung des Firmennamens oder des Unternehmenszweckes liegen kann, begründet mindestens Vorbehalte und bedarf des Beweises, dass damit eine unternehmerische Perspektive verbunden ist.

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