WEEE 2 – keine pünktliche Umsetzung der Richtlinie?

Helmut Minor von der RENE AG wurde zum Thema WEEE2 und deren Umsetzung befragt. Wird die neue Richtlinie in der EU pünktlich umgesetzt?

BildKeine pünktliche Umsetzung der WEEE2.

Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (sog. WEEE-Recast oder WEEE2) sieht in Artikel 24 vor, dass die Mitgliedsstaaten bis zum 14. Februar 2014 ihre nationalen Gesetze, Verordnungen und organisatorischen Abläufe anpassen. Zum Stand der Umsetzung am 19. Februar 2014 wurde Herr Helmut Minor, Vorstand, Gründungsmitglied und Teilhaber der RENE AG befragt:

Ist die WEEE2 termingerecht von allen Staaten umgesetzt worden?
Helmut Minor, RENE AG: Dies kann klar verneint werden. Das einzige Land, das eine vollständige Umsetzung von der Gesetzgebung über die Regelung der Frage des Bevollmächtigten hin zum Register und Meldeverfahren termingerecht erledigt hatte, ist Großbritannien. Hier war man sogar schon Anfang Januar 2014 fertig.

Was heißt das konkret?
Helmut Minor, RENE AG: Großbritannien hat zum Jahresbeginn 2014 ein jährliches Mindestverkaufsvolumen von 5 Tonnen an elektrischen und elektronischen Geräten eingeführt. Hersteller unter dieser Menge gelten als „small producer“ und müssen sich in einem separaten Register anmelden. Der Vorteil für diese Hersteller ist, dass sie sich in Zukunft die Gebühren für die Finanzierung der Rücknahme von kommunalen Sammlungen sparen können.

Haben die anderen Staaten gar nichts umgesetzt?
Helmut Minor, RENE AG: So drastisch kann man das nicht sehen. Einige Staaten haben die Gesetzgebungen angepasst, so zum Beispiel die Niederlande und Frankreich. Dort gibt es auch bereits neue Meldeportale. Allerdings ist auch dort die operative Umsetzung der Frage des Bevollmächtigten noch nicht klar. So ist uns zum Beispiel nicht einsichtig, wie Unternehmen von außerhalb der EU registriert werden.

Woran liegen die Verzögerungen?
Helmut Minor, RENE AG: Die wirklichen Hintergründe entziehen sich selbstverständlich der Kenntnis der betroffenen Akteure. Zumindest wirft die Anforderung des Bevollmächtigten bei denjenigen Staaten, die bisher keine Registrierung ausländischer Unternehmen zulassen, die Frage auf, welche gesetzlichen Anforderungen an den Bevollmächtigten zu stellen sind. Das ist sicher nicht einfach zu klären und dauert daher. Es gibt auch Staaten (z.B. Deutschland und Italien), in denen die Regierungsbildung den Prozess verzögert oder verzögert hat.

Wann wird denn die WEEE 2 nun umgesetzt?
Helmut Minor, RENE AG: Ähnlich wie bei der Einführung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG ist bereits absehbar, dass die Einführung über einen längeren Zeitraum je nach Land zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen wird. Einige Länder planen nach Informationen, die uns vorliegen, innerhalb der nächsten zwei Monate umzusetzen, aus Deutschland hören wir Signale, die auf den April nächsten Jahres hinweisen.

Was heißt das für die Hersteller?
Helmut Minor, RENE AG: Zunächst einmal ändert sich weitgehend nichts, man muss aber aufgrund der langen Umsetzungszeit und der unterschiedlichen Einführungstermine die Länder jeweils einzeln beobachten und entsprechend reagieren. Das ist für die Hersteller, die diesen Job selbst erledigen müssen, sehr aufwändig und daher kostenintensiv. Im Sinne der Fokussierung auf das eigentliche Geschäft nutzt man dafür besser einen Dienstleister.

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