Vorteile der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation – Kanzlei Blaufelder,Dornhan – Arbeitsrecht und Mediation

Die innerbetriebliche Wirtschaftsmediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren.

BildGegenüber den traditionellen Verfahren wie etwa Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren weist es eine Vielzahl an Vorteilen auf:

Deutlich kürzere Verfahrensdauer

Insbesondere Arbeitsgerichtsverfahren sind oftmals langwierig und von ungewissem Ausgang für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Sie können zum Teil mehrere Jahre dauern und sich über mehrere Instanzen ausdehnen. Im Rahmen einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation kann eine bindende Lösung schon nach wenigen Terminen in bedeutend kürzerer Zeit gefunden werden.

Geringere (Konflikt-)Kosten

Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren sind überaus kostenintensiv. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten orientiert sich am sog. Streitwert. Mehrere Verfahrensgegenstände führen dabei zu einem Anstieg der Kosten, die im Vorfeld nicht immer zu kalkulieren sind. Wirtschaftsmediatoren hingegen arbeiten freiberuflich auf Honorar-/Stundenbasis. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind folglich transparent und überschaubar – insbesondere auch geringer, weil innerbetriebliche Wirtschaftsmediationen schneller und effektiver zu einvernehmlichen Lösungen führen.

Anwalts- und Gerichtskosten stellen im Übrigen nur einen der Teil der gesamten Konfliktkosten dar. Weitere Konfliktkosten enstehen insbesondere durch verlorene Arbeitzeit, welche die Streitparteien während des Konflikts verbrauchen. Die Konfliktkostenstudien der KPMG belegen diese Tatsache sehr eindringlich (Studie I und Studie II).

Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich. In der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation wird Vertraulichkeit vereinbart und über die Inhalte des Verfahrens wird Stillschweigen gewahrt – auch im Falle einer gescheiterten Mediation. Unternehmensinterna dringen somit nicht nach draußen.

Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit

Innerhalb eines Mediationsverfahrens bestimmen die Konfliktparteien selbst, welche Themen geklärt werden sollen. Sie sind nicht wie im Arbeitsgerichtsverfahren durch formelle Anträge eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Richter ermitteln Wirtschaftsmediatoren nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens liegt allein in den Händen der Parteien.

Informiertheit

In einem Arbeitsgerichtsverfahren halten die Konfliktparteien unter Umständen gezielt Informationen zurück, die der Durchsetzung ihrer Ansprüche schaden könnten. Das innerbetriebliche Wirtschaftsmediationsverfahren ist hingegen von Informiertheit geprägt. Dadurch, dass die Parteien die hinter ihren Positionen stehenden Interessen offenlegen, entsteht ein Informationsgewinn, der von den Konfliktparteien auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen genutzt werden kann.

Arbeitsbeziehungen erhalten und verbessern

Während ein Arbeitsgerichtsprozess häufig das Arbeits- und Betriebsverhältnis weiter belastet, ermöglicht es die Konfliktbearbeitung in der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation, dass die Beteiligten auch in der Zukunft respekt- und vertrauensvoll miteinander umgehen.

Freiwilligkeit

Das Wirtschaftsmediationsverfahren ist vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Konfliktparteien nehmen aus eigenem Entschluss an der Mediation teil. Jeder Partei steht das Recht zu, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu beenden.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Thorsten Blaufelder aus Dornhan (vormals: Ludwigsburg) bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.

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