Vega Schifffonds spüren Krise des Markts – Kapitalmarktrecht

Die Erschütterungen auf dem Schifffahrtsmarkt haben nun auch die Vega Schifffonds erreicht. So sollen bereits mindestens drei Schifffonds der Reederei Insolvenz angemeldet haben.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits Anfang des Jahres mussten Anleger der Vega Schifffonds schlechte Nachrichten betreffend ihrer Investitionen aufnehmen. Das Amtsgericht Bremen hatte nämlich mit Beschluss im Frühjahr das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schifffonds MS Vega Dolomit und MS Vega Spinell eröffnet. Mehreren Meldungen zufolge ist nun auch der Schifffonds MS Vega Zirkon (Az.: 526 IN 13/13) von der Insolvenz betroffen. Während andere Schifffonds schon viel früher der Krise zum Opfer gefallen sind, sind nun auch die Fonds der Vega-Reederei in Schieflage geraten.

Viele Anleger bangen jetzt um das angelegte Geld und müssen sogar mit einem Totalverlust rechnen. Doch die Anleger sollten sich nicht zu früh mit dem enttäuschenden Ergebnis abfinden und sich rechtliche Hilfe suchen. Denn ein Rechtsanwalt kann den Sachverhalt genau untersuchen und dann etwaige Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Die Aussichten zumindest einen Teil des angelegten Kapitals nicht zu verlieren stehen gar nicht so schlecht. Oftmals kam es im Rahmen der Zeichnung von Schifffonds zu Fehlern bei der Beratung. So wurden die Fonds als optimale Altersvorsorge angepriesen, die sich vor allem durch eine starke Rendite und hohe Sicherheit auszeichnen. Dabei wurde häufig verschwiegen, dass es sich hierbei aber um eine unternehmerische Beteiligung handelte, aus der sich zwar einige Chancen für die Anleger ergeben, aber auch erhebliche Risiken. Letztendlich kann diese Beteiligung sogar zum Totalverlust des verwendeten Geldes führen. Der Aufklärungspflicht über diese Risiken kamen die Berater aber in vielen Fällen nicht nach.

Auch Informationen über geflossene Rückvergütungen, welche an die Bankberater für die Vermittlung fließen, wurden oftmals zurückgehalten. Diese Informationen sind aber wichtig, damit Anleger erkennen, ob die vermittelnde Bank möglicherweise hauptsächlich ihre eigenen Interessen verfolgt.

Hieraus kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch ergeben. Die rechtliche Einschätzung kann ein im Kapitalmarkrecht versierter Anwalt vornehmen und im weiteren Verlauf beratend zur Seite stehen. Zu lange sollten betroffene Anleger nicht warten, da auch die Verjährung ihrer Ansprüche droht.

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