Insolvenzgericht muss Aufenthaltsort des Schuldners in der Wohlverhaltensphase nicht ermitteln
2013-10-30
Im Insolvenzverfahren und auch danach in der sog. Wohlverhaltensphase müssen Schuldner selbst dafür sorgen, dass sie erreicht werden können. Anderenfalls droht die Versagung der Restschuldbefreiung.ARTIKEL LESEN