Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN

Das private Pflegegutachten wird immer wichtiger, denn der MDK (welcher üblicherweise das Pflegegutachten erstellt), ist natürlich angehalten die Einstufung in eine Pflagestufe so niedrig wie möglich zu halten. das hat den Sinn, das die staatliche Pflegeversicherung, dann natürlich weniger Leistungen erbringen muss,ARTIKEL LESEN