Ob ein Arbeitnehmer krank zum Mitarbeitergespräch erscheinen muss, ist höchstrichterlich inzwischen geklärt. Die Antwort ist wie so oft auslegungsfähig – es muss dringend erforderlich sein.ARTIKEL LESEN

Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen – Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15ARTIKEL LESEN