Weniger Beitrag an deutsche Krankenkassen für ARRCO- und AGIRC-Rentner
2014-09-01
Wer in Frankreich gearbeitet hat und von ARRCO oder AGIRC eine zweite französische Rente erhält, braucht hierfür nur 8,2 Prozent als Beitrag an seine deutsche gesetzliche Krankenkasse abzuführen.ARTIKEL LESEN