Dr. Walter Schautz, Geschäftsführer der Internationalen Verbraucher Anstalt, geht davon aus, dass in Deutschland zwischen 60 und 80 Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder Versicherungspolicen enthalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass das bis zu 24 Millionen Versicherungsverträge betriARTIKEL LESEN

Ihre Chancen stehen gut – Bei einem erfolgreichen Widerspruch Ihrer laufenden, gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebensversicherung machen Versicherungskunden einen guten Schnitt. Sie erhalten die geleisteten Prämien zurück und eine angemessene Nutzungsentschädigung. Der Bundesgerichtshof entschied bereits in etlichen Punkten für den Versicherungsnehmer.ARTIKEL LESEN

Es geht grundsätzlich um Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden. Das bedeutet: Hat der Versicherer vor oder bei der Antragstellung nicht bereits alle erforderlichen Verbraucherinformationen erteilt, liegt ein Vertragsschluss nach dem Policen-Modell vor.ARTIKEL LESEN