Haftung des Geschäftsführers und oder technischen Leiters bei der BetrSichV 2015
2016-03-15
Geschäftsführer und technische Leiter haften bis zur Freiheitsstrafe bei nichteinhaltung der neuen BetrSichV 2015. Speziell ein fehlen der Gefährdungsbeurteilung wird bestraft.ARTIKEL LESEN