LG Berlin zur Vererblichkeit eines Facebook-Accounts
2016-01-15
Nach dem Tod eines Facebook-Nutzers können die Erben die Zugriffsgewährung auf das Facebook-Profil des Verstorbenen verlangen.ARTIKEL LESEN
Nach dem Tod eines Facebook-Nutzers können die Erben die Zugriffsgewährung auf das Facebook-Profil des Verstorbenen verlangen.ARTIKEL LESEN
Es empfiehlt sich, jetzt noch schnell zu überprüfen, ob derzeit Erbansprüche bestehen.ARTIKEL LESEN
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