Die AFA AG bietet je nach Sparziel verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen (VL) an. VL-Verträge gibt es beispielsweise als Fonds­sparpläne, Bauspar­verträge oder für die Tilgung eines Baukredits. Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest hat alle Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen überprüft und ebenso wie die AFA AG festgestellt: „Die besten Rendite­aussichtenARTIKEL LESEN

Für die AFA AG zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Vorsorge-Produkten überhaupt. Auch die Finanztest-Redaktion von Stiftung Warentest ist dieser Ansicht. In der aktuellen Ausgabe der Finanztest 07/2014 hat sich die Stiftung Warentest ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt. Genau wie die AFA AG rät auch die Stiftung Warentest/Finanztest denARTIKEL LESEN

Sören Patzig, Gründer und Eigentümer der Onesty Group, engagiert sich seit der Gründung seines Unternehmens für die Ausbildung junger Menschen in Deutschland. Vor zwei Jahren rief Onesty-Vorstand Sören Patzig die Jungunternehmer-Förderung ins Leben und hilft damit vielen jungen Menschen beim Start in die Selbstständigkeit. Auch in diesem Jahr läuft dieARTIKEL LESEN

Wie zuvor in den wegweisenden Entscheidungen vom November und Dezember 2013 zur Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen, hat der BGH mit seiner aktuellen Entscheidung vom 12.03.2014 erneut festgestellt, dass separate Vereinbarungen über die Kosten wie beispielsweise eine Kostenausgleichsvereinbarung KAV grundsätzlich gültig sind. Sie verstoßen nicht gegen §§ 169 III S. 1, 169ARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH urteile dabei über KAV zu fondsgebundenen Renten- (FRV) und Lebensversicherungen (FLV). Risikotarife wie beispielsweise die selbstständige Kostenvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind  davon ohnehin nicht betroffen. Der BGH stellte  dabei in seiner Entscheidung klar, dassARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt und stärkt damit die Verbraucherrechte. Die Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Dieser Paragraph regelt die Rückkaufswerte im Falle einer Kündigung.ARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einenARTIKEL LESEN

Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich hervor, dassARTIKEL LESEN

Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Es bestätigt in seiner Entscheidung, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht gemäss § 134 BGB i.V.m. § 169 Abs. 5 S. 2 VVG unwirksam sind. Gemäss der Urteilsbegründung findetARTIKEL LESEN

Die Barmenia Krankenversicherung a. G. ist seit vielen Jahren ein Partner des unabhängigen Finanzdienstleisters AFA AG. Jetzt wurde sie vom Analysehaus map-report zu den besten privaten Krankenversicherern Deutschlands gekürt. Vor allem die stabilen Beiträge überzeugten die Analysten bei ihrer Bewertung. „Wir freuen uns sehr, dass unser Partner Barmenia in diesemARTIKEL LESEN

Die AFA AG zählt in der Finanzbranche seit vielen Jahren zu den Top-Ausbildern. Junge Menschen erhalten neben einer intensiven Modul-Vorbereitung auf ihre IHK-Prüfung vor allem eine erstklassige praktische Ausbildung. Die AFA-AG-Ausbildung zur Versicherungsfachfrau oder zum Versicherungsfachmann mit IHK-Abschluss ist staatlich anerkannt und bundesweit an verschiedenen Standorten möglich. Jeder, der seineARTIKEL LESEN

Die AFA AG rät allen Arbeitnehmern seit Jahren neben der privaten Altersvorsorge auch eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV abzuschließen. Eine aktuelle Studie hat jetzt ergeben, dass sich der Anteil der Angestellten und Arbeiter mit einer Betriebsrente zwischen 2003 und 2013 verdreifacht hat und jetzt bei 42 Prozent liegt. Ein weiteresARTIKEL LESEN

Im Rahmen ihrer „Jungunternehmer-Förderinitiative“ stockt die AFA AG bundesweit die Zahl ihrer Ausbildungsplätze um mehr als 150 auf. So können bereits im ersten und zweiten Quartal dieses Jahres mindestens 400 junge Menschen ihre Ausbildung bei dem unabhängigen Finanzdienstleister beginnen. Die Ausbildung zur Versicherungsfachfrau oder zum Versicherungsfachmann mit IHK-Abschluss ist staatlichARTIKEL LESEN

Um der drohenden Altersarmut zu entgehen, rät die AFA AG jedem Angestellten bereits in jungen Jahren zum Abschluss einer betrieblichen und einer privaten Vorsorge. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist,ARTIKEL LESEN