Nicht nur Jahrgang 1972 kann Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung nachzahlen
2016-11-10
Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.ARTIKEL LESEN