Sibanye-Stillwater erhöht Liquidität durch Abschluss einer Gold-Vorauszahlungsvereinbarung in Höhe von 125 Millionen USD

Johannesburg, 11. April 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) freut sich bekannt zu geben, dass es seine Liquiditätslage durch den Abschluss eines Forward-Gold-Verkaufsvertrags mit der Citibank weiter verbessert hat, bei dem das Unternehmen eine Barvorauszahlung in Höhe von 125 Mio. USD (ca. 1,75 Mrd. ZAR) als Gegenleistung für die zukünftige Lieferung von 105.906 Unzen (3.294 Kilogramm) Gold im vierten Quartal 2019, bei einem Mindestpreis von 1.200 US-Dollar pro Unze und einem Höchstpreis von 1.323 US-Dollar pro Unze („die Transaktion“).

Es wird erwartet, dass die Mittel nach IFRS als abgegrenzter Umsatz ausgewiesen werden und für die Rückzahlung von revolvierenden Kreditlinien verwendet werden.

Die Transaktion ergänzt unsere jüngste Kapitalerhöhung und wurde speziell entwickelt, um unseren Zugang zu Liquidität zu verbessern. Nach der Kapitalerhöhung und dieser Transaktion ist das Unternehmen mit einer Liquidität von rund 10 Milliarden ZAR (700 Millionen US-Dollar) an nicht in Anspruch genommenen Fazilitäten gut positioniert.

Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: „Die Gold-Vorauszahlung ist neben der Anfang dieser Woche angekündigten Aktienplatzierung sowohl ein strategischer als auch ein präventiver Hebel, um unsere Bilanzflexibilität zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Gruppe angemessen positioniert und ausreichend robust ist, um allen exogenen Herausforderungen standzuhalten.“

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Im Sinne der Exchange Control Regulations of South Africa werden alle Aktienzertifikate, die an nicht ansässige Aktionäre ausgegeben werden könnten, mit dem Vermerk „Non-Resident“ versehen. Alle neuen Aktienzertifikate, Dividenden und Restbeträge auf der Grundlage von Emigrantenaktien, die im Sinne der Devisenkontrollverordnung kontrolliert werden, werden an den autorisierten Händler weitergeleitet, der sein restliches Vermögen kontrolliert. Die Wahl der Auswanderer zu dem oben genannten Zweck muss durch den Vertragshändler erfolgen, der ihr verbleibendes Vermögen kontrolliert. Solche Aktienzertifikate werden mit einem Vermerk „Ausländischer Staatsbürger“ versehen, Dividenden und Restbarzahlungen an Ausländer sind frei von Südafrika aus übertragbar.

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Informationen für Vertriebspartner

Ausschließlich für die Zwecke der darin enthaltenen Product Governance Anforderungen: a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II“); b) Artikel 9 und 10 der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II Product Governance Requirements“) und den Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (im Sinne der MiFID II Product Governance Requirements) anderweitig in Bezug auf diese haben könnte, wobei die Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen wurden, das festgestellt hat, dass es sich um solche Wertpapiere handelt: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und zugelassenen Gegenparteien, jeweils im Sinne der MiFID II, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle, wie sie die MiFID II zulässt (das „Target Market Assessment“). Ungeachtet der Zielmarkteinschätzung sollten die Vertriebspartner beachten, dass: der Preis der platzierenden Aktien sinken kann und die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren könnten; die platzierenden Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Investition in die platzierenden Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die keine Einkommens- oder Kapitalgarantie benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um die daraus resultierenden Verluste tragen zu können. Die Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, rechtlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Manager ungeachtet der Zielmarkteinschätzung nur Investoren gewinnt, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln stellt das Target Market Assessment keine solche dar: (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Platzierungsaktien zu investieren, sie zu kaufen oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Platzierungsaktien zu ergreifen.

Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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