Schärfere EU-Regeln gegen Geldwäsche – Update 2014 für Geldwäsche-Beauftragte

Mehr Transparenz bei Trusts, Stiftungen oder Holdings durch ein öffentlichesZentralregister. Verdächtige Geldtransfers müssen noch wirksamer kontrolliert werden. Neuerungen für inländische PEPs.

BildTop 1: Wer steckt wirklich hinter einer Firma?

Unter der Geldwäscherichtlinie, so wie sie von den Abgeordneten abgeändert wurde, würden die wirtschaftlich Berechtigten, also die Endeigentümer von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen Zentralregistern erkennbar gemacht.

Die Register wären miteinander verbunden und „öffentlich zugänglich, wenn sich die Person, die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat“.

Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutz soll sichergestellt werden, dass nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind, im Register enthalten sein müssen.

Top 2: Verschärfte Sorgfaltspflichten bei verdächtigen Geldtransfers

Nach den vorgeschlagenen Regeln müssten Banken und Finanzinstitutionen, aber auch Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten.

Spielcasinos sind davon ebenfalls betroffen. Glücksspieldienste mit geringerem Risiko
könnten durch die Mitgliedstaaten von den Vorschriften ausgenommen werden.

Der vorliegende Richtlinienvorschlag enthält einen risikogestützten Ansatz, durch den die Mitgliedstaaten die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung besser ermitteln, verstehen und mindern können.

Auch wurde die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung verabschiedet. Damit soll die
grenzübergreifende Rückverfolgbarkeit von Auftraggebern und
Zahlungsempfängern sowie ihren Vermögenswerten verbessern werden.

Top 3: „Inländische“ politisch exponierte Personen

Die Vorschriften betreffen bisher nur „politisch exponierte Personen“ (die wichtige politische Positionen bekleiden und deshalb verstärkt Ziel von Korruptionsversuchen sein könnten) aus Drittstaaten und von internationalen Organisationen. Diese Vorschriften sollen nun auf „inländische“ politisch exponierte Personen, also aus EU-Ländern ausgeweitet werden.

Das sind Personen, „die in dem Mitgliedstaat wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder mit solchen betraut wurden“, wie zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Regierungs-mitglieder, Richter und Staatsanwälte der obersten Gerichte, und Parlamentsabgeordnete.

Wenn solche Personen risikoreiche Geschäfte tätigen, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, mit denen beispielsweise die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Gelder bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden, so der Text weiter.

4. Erfüllen der Sorgfaltspflichten – Nachweis der Sachkunde für Geldwäsche-Beauftragte

Mit unserer Seminarreihe Geldwäsche und Fraud – Basiswissen, Geldwäsche und Fraud: Erkennen und Bewerten von Betrugsstrukturen in der Praxis sowie Gefährdungsanalyse – Know Your Customer – Verdachtsmeldung erhalten Geldwäsche-Beauftragte und ihre Stellvertreter alle Neuerungen kompakt aufbereitet.

5. Teilnehmer-Zertifikat als Sachkunde-Nachweis

Zur Seminarreihe erhalten Sie jeweils ein Teilnehmerzertifikat als Sachkunde-Nachweis. Dieses Zertifikat kann dem Abschlussprüfer bzw. bei einer BaFin-Prüfung als Fortbildungsnachweis ausgehändigt werden.

6. Zertifikats-Lehrgang mit Abschluss Zertifizierter Geldwäsche-Beauftragter (S&P)

Sie möchten einen Zertifikats-Abschluss als Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (S&P).
Unser Tipp: Nützen Sie das zertifizierte Weiterbildungsprogramm von S&P. Bei der Prüfung handelt es sich um eine Multiple-Choice-Prüfung, welche Sie diskret und bequem von zu Hause aus durchführen können.

7. Zielgruppe für die Seminarreihe Geldwäsche & Fraud

Das Seminar Geldwäsche & Fraud wurde speziell für Geldwäsche-Beauftragte, deren Stellvertreter, Mitarbeiter der Zentrale Stelle, Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance, Interne Revision sowie Mitarbeiter der Rechtsabteilung konzipiert.

Speziell für neue Mitarbeiter im Bereich Geldwäsche ist nun die Teilnahme am Zertifikats-Lehrgang „Zertifizierter Geldwäsche-Beauftragter (S&P)“ möglich.

8. Networking – Teilnehmerkreis

Zum Teilnehmerkreis gehören Geschäftsbanken, Auslandsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Hersteller-Banken, Leasing- und Factoringgesellschaften, Abrechnungsgesellschaften, Acquirer, Kfz-Handel und Immobilienmakler.

9. Buchung der Seminare Geldwäsche & Fraud

Wählen Sie das passende Seminar „Geldwäsche & Fraud“ über das Anmeldeformular aus.
Alle unsere Bildungsangebote sind nach AZAV sowie DIN 9001:2008 zertifiziert. Der Teilnahmepreis wird daher vom europäischen ESF sowie von regionalen Förderstellen gefördert.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner erhalten Sie im Bereich Weiterbildungsförderung. Unsere Seminarberatung freut sich auf Sie!

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