Radarfallen: Nicht immer misst das rote Licht, ob Bürger rasen oder nicht

Wer beim Blitzmarathon ins rote Auge des Gesetzes blickte und dann Post bekommt fragt sich, ob das alles wirklich so sein kann. Oft mit Recht, sagt der Fachanwalt Verkehrsrecht.

BildUnd tatsächlich, so manches Radarfoto „erzählt einem was vom Pferd“. Aber die Unterschrift zu diesem Foto hätte auch sein können „Pferd rettet Autofahrer“, eine Tat, die sonst nur ein guter Anwalt vollbringen kann. Hier war nicht das Pferd das Sünderlein, sondern der Autofahrer im Hintergrund. Beim Limit von 50 km/h wurden 59 km/h gemessen. Das Fotos konnte aber nicht zugestellt werden, weil sich das Nummernschild rechtzeitig hinter dem braven Tier versteckte. Bei 57 km/h oder einem weniger gemächlichen Gaul hätte er das vermutlich nicht geschafft. Aber es hätte sich hier eh nur um 15 EUR Bußgeld gehandelt. Da lohnen sich keine Rechtsmittel.

Das kuriose Foto wirft jedoch ein Schlaglicht darauf, wie fehleranfällig Geschwindigkeitsmessungen in der Praxis sind. Die Gerätehersteller weisen zwar unermüdlich auf die angebliche Unfehlbarkeit ihrer Messgeräte bei richtiger Anwendung hin. Doch hapert es nicht selten an der Befolgung der Bedienungsanleitung. Infolge der Personalknappheit bei der Polizei liegt die Vermutung nahe, dass bei einer Massenjagdveranstaltung wie dem Blitzmarathon auch mal weniger gründlich geschultes Personal zum Schuss kommt, daneben schießt oder schon mal den Falschen trifft.

Darüber hinaus haben zahlreiche Tests ergeben, dass auch die hinter den Messgeräten stehende Technik nicht immer fehlerfrei arbeitet. So werden bei einem Radargerät beispielsweise die vom Messgerät ausgesandten Radarwellen von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert, wobei sich die Frequenz der Welle – abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs – ein wenig verändert. Diese Änderung wird registriert und daraus das Fahrzeugtempo ermittelt. Hierzu müssen die Radargeräte in einem bestimmten Winkel zur Straße aufgestellt sein – schon kleine Abweichungen verursachen Messfehler.

Radargeräte liefern also zum einen nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie auch richtig aufgestellt wurden. Zum anderen stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht ein anderes Objekt – wie beispielsweise in dem obigen Foto das hinter dem Pferd fahrende Fahrzeug – die Messung ausgelöst haben könnte. Grundsätzlich reicht für die Auslösung ein reflektierender Gegenstand, wobei sich in Versuchen gezeigt hat, dass nicht immer der dem Messgerät nächste Gegenstand oder derjenige mit der größten Reflexionsfläche die Messung auslöst.

In folgenreicheren Fällen als diesem kann es sich daher lohnen, mit einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu sprechen. Nur möglichst frühzeitig sollte man das tun. Im Blog und auf der Website der Kanzlei findet man viele nützliche Informationen, was man mit der Anwendung von Verkehrsrecht und Bußgeldrecht gegen Radarmessfehler und zur Begrenzung eines drohenden hohen Strafmaßes in bestimmten Fällen tun kann.

Autor dieses Beitrags: Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.

Über:

Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
fax ..: 08 21 / 34 33 665
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,
– Reiserecht.

Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de