Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei Banken und Sparkassen – Checkliste für Vorstände und Führungskräfte

Neues Gesetz zu den §§ 25c KWG und 64a VAG konkretisiert die Strafrechtlichen Sanktionen bei Missständen in der Geschäftsorganisation

BildAm 12. August 2013 ist das Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen verkündet worden.
Ziel des Gesetzes ist es, Kundeneinlagen zu schützen und das „Too-big-to-fail“-Problem zu lösen. Fehlanreize, die dazu führen, dass systemrelevante Banken damit rechnen, das der Staat sie im Krisenfall untersützt sollen verhindert werden.

Die Artikel konkretisieren bestimmte Pflichten, die Geschäftsleiter aufgrund ihrer Gesamtverantwortung bei der Schaffung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation einhalten müssen. Zudem führen sie erstmals strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten ein. Diese greifen, wenn Geschäftsleiter ihre Pflichten nicht erfüllen.

Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit liegen vor, wenn ein Geschäftsleiter vorsätzlich und schuldhaft gegen eine Sorgfaltspflicht nach
§ 25c Absatz 4a oder 4b KWG beziehungsweise § 64a Absatz 7 VAG verstößt.

Wenn ein Geschäftsleiter eine finazielle Misslage vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, kann er zu einer Freiheitsstrafe bon bis zu fünf bzw. zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe veruteilt werden.

16-Punkte-Checkliste für Vorstände und Führungskräfte

Bei Schulz & Partner bekommen Vorstände und Führungskräfte eine 16-Punkte-Checkliste zur Einhaltung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ausgehändigt.
Der Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beschäftigt sich mit den folgenden Themenbereichen:

– Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge

– Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

– Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

– Risikofrüherkennungssystem

– Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

– Interne Revision

– Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen der Überwachungsorgans

– Durchführung von Investitionen

– Vergaberegelungen

– Berichterstattung an das Überwachungsorgan

– Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

– Finanzierung

– Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

– Rentabilität / Wirtschaftlichkeit

– Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

– Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

Das S&P Unternehmerforum hat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und geht in den Seminaren „Geschäftsführung kompakt“ und „MaRisk – CRD IV – CRR“ genauer auf diese Themen ein.

Diskussionen von Fallbeispielen ermöglichen dabei eine klare Einschätzung der aktuellen Anforderungen. Die Teilnehmer erhalten zudem Checklisten und Leitfäden für eine optimale Umsetzung dieser Anforderungen in der Praxis.

Weitere Informationen zu diesen Seminaren und zum Weiterbildungsangebot 2013 sind unter „www.sp-unternehmerforum.de“ zu finden.

Über:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

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