ÖDP NRW – NRW-Polizeigesetz völlig indiskutabel!

Das neue Polizeigesetz in NRW bringt nach Meinung der ÖDP NRW kein Mehr, sondern ein Weniger an Sicherheit für die Menschen. Die ÖDP fordert eine bessere Ausstattung und Ausbildung der Polizei.

Bild(Düsseldorf/Münster) – Als völlig indiskutabel bewertet der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen die Änderungen im NRW-Polizeigesetz, die die schwarz-gelbe Landesregierung in den Landtag eingebracht hat. Diese Änderungen führen nicht zu einem Mehr, sondern zu einem Weniger an Sicherheit für die Bürger. Aus den katastrophalen Fehlern der Polizeiführung im Fall Amri und den Vorgängen auf der Domplatte hat die Landesregierung nichts gelernt.

Die dramatischen Konsequenzen im Falle Amri und auf der Domplatte hätten abgewendet werden können, hätte die Polizeiführung die bestehenden Sicherheitsgesetze konsequent angewandt. Jetzt wieder nach neuen Gesetzen rufen, ohne die bekannten Fehler abzustellen, stellt nach Meinung der ÖDP NRW eine reine populistische Propaganda der Landesregierung dar. Statt die Ausstattung und die Ausbildung der Polizeikräfte auf den erforderlichen Stand zu bringen, schraubt die Regierung Laschet an der Gesetzesschraube. „Bringt nichts zur Verbrechensbekämpfung, kostet auch nichts.“ so das Urteil der ÖDP NRW.

Das Gesetzesvorhaben selbst stellt im Gegenteil eine Bedrohung für alle unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dar. Die Landesregierung hebt die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative partiell auf. Sie macht die Menschen wehrlos gegen Polizeifehler und Polizeiübergriffe.

Es stellt eine Bedrohung für jeden in NRW dar, wenn die Polizei Menschen zur Feststellung ihrer Identität bis zu 7 Tage wegsperren darf. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich jederzeit ausweisen zu können. Wer sich nicht ausweisen kann, begeht auch keine Straftat. Dennoch will die Landesregierung unbescholtene Menschen bis zu 7 Tage in Gewahrsam nehmen.

Alleine auf den Verdacht hin, ein Gefährder zu sein, sollen Menschen bis zu einem Monat hinter Gitter kommen. Dieser „Verdachtsstrafbestand“ kann jeden treffen – alleine durch Denunziation „böser Nachbarn“. Menschen einen Monat wegzusperren, muss zwingend durch einen Richter angeordnet werden, und zwar auf der Basis verwertbarer Beweise.

Betrachtet man diese neu einzuführenden Polizeibefugnisse mit den Möglichkeiten der „künstlichen Intelligenz“, kann aufgrund einer Auswertung von Daten über Menschen diese blitzschnell unter „potentielle Gefährder“ eingestuft werden. Hierzu muss er keine Straftat begehen noch vorbereiten. Er hat lediglich das Pech, einer Personengruppe zugeordnet zu werden, bei der die Polizei dies vermutet. Somit kann jeder in NRW nach den Vorstellungen von CDU/FDP jederzeit, ohne sich irgendetwas zuschulden kommen zu lassen, in Gewahrsam genommen oder für einen Monat weggesperrt werden.

Nach den Erfahrungen der Anschläge von Berlin und der Domplatte sind diese neuen Regelungen aber für eine Verbrechensbekämpfung nutzlos. Viel sinnvoller wäre es, die Polizei in die Lage zu versetzen, die bestehenden Gesetze zielgerichtet anzuwenden. Diesem Thema will sich aber offensichtlich die Landesregierung nicht widmen.

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