Nutzung nicht legaler Software im Gewerbebetrieb

Falsche Software kann Existenten vernichten Raubkopien und Softwarepiraterie sind kein Kavaliersdelikt.

Das gilt nicht nur für den privaten Gebrauch. Fälle, in denen Familienväter wegen des illegalen Downloads von Filmen oder Musik eine mehrjährige Haftstrafe bekamen, sind bekannt.
Häufig ist den Straftätern die Dimension ihres Handelns nicht bewusst. Da Unwissenheit jedoch nicht vor Strafe schützt, dient das vor Gericht auch nicht als Argumentationsbasis.
Wie sieht es mit der gewerbemässigen Nutzung illegaler Software aus? Welche Strafen ein Unternehmer zu erwarten hat ist klar definiert.

Das Strafrecht macht keine Ausnahmen
Sicherlich gibt es Unternehmer, die sich nicht bewusst sind, welche Software sie nutzen oder ob die Lizenz-Gültigkeit gegeben ist. Sie beschäftigen meist IT-Spezialisten ihres Vertrauens. Es ist Vorsicht geboten, denn nicht alles was man herunterladen kann, ist auch erlaubt – diesbezüglich herrscht oft Ahnungslosigkeit.
Es gilt das gleiche Prinzip wie bei Privatpersonen:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Ein Exempel statuieren
Die Strafen für solche Delikte müssen hoch sein. Es kann kein Unterschied zwischen ungewollten und gewollten Verstößen gemacht werden. Durch Verhängung empfindlicher Strafen, wird Unternehmern verdeutlicht, dass auch im Internet Ordnung herrscht – es ist kein rechtsfreier Raum!
Das Gefühl, im Internet völlig unbehelligt zu sein, täuscht. Alle Handlungen hinterlassen Spuren und haben Folgen – vor allen Dingen online!
Viele wiegen sich in Sicherheit, weil sie sich nicht überall registrieren müssen. Eine ausbleibende Registrierungs-Aufforderung bedeutet keine Anonymität. Der Administrator selbst ist registriert und das ist im Normalfall der Firmeninhaber selbst. Über dessen IP-Adresse kann er jederzeit ermittelt werden. Es ist also dringend davon abzuraten, strafbare Handlungen durchzuführen.
Es gibt eine ganz einfache Regel: Alles hat seinen Preis; wenn man etwas nutzt, kostet es auch etwas. Mitgliedschaften sind nicht automatisch lebenslang gültig. Sie gelten nur, wenn man regelmäßig eine Gebühr entrichtet oder sie verlängert. Genauso ist das bei Software-Lizenzen;nach Ablauf des Nutzungsrechtes darf man sie nicht mehr verwenden…

Ignoranz kann teuer werden
Im Rahmen des Handelsabkommens haben Vertreter aus 37 Ländern ein Abkommen unterzeichnet, welches die strafrechtliche Verfolgung bei Verletzungen des Urheberrechtes und bei Lizenzverstössen im Softwarebereich beinhaltet. Durch diese Vereinbarung verpflichten sich alle Parteien, den Inhabern der Software-Lizenzen eine Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Nutzung zu zahlen. Diese Entschädigung kann in Form einer Schadensersatzforderung erfolgen oder durch strafrechtliche Sanktionen. Mit hohen Schadensersatzforderungen seitens der Software-Urheber ist es aber nicht getan. Es werden auch noch Rechtskosten fällig. Desweiteren können auch diverse staatliche Einrichtungen, wie beispielsweise Finanzbehörden/Vollstreckungsbehörden oder Datenschutzbehörden Geldstrafen verhängen.
Es folgen aber weitere Unannehmlichkeiten seitens der Unternehmer:
– sie stehen unter Beobachtung der Behörden.
– die betreffende Software muss komplett gelöscht werden.
– die Unternehmer müssen die entsprechende Software regulär kaufen, um überhaupt weiterarbeiten zu dürfen.
– es erfolgen regelmäßige Kontrollen.
Nicht selten können Unternehmen die horrenden Kosten im Rahmen der Strafverfolgung nicht auffangen. Die Folge ist die Insolvenz. Dennoch ist die Regelung sinnvoll, um das geistige Eigentum der Urheber zu schützen.
Firmeninhaber, die ihrem IT-Bereich gegenüber eher unbedarf sind, können sich selbst vor möglichen, ungewollten Verstößen rund um das Thema Software schützen. Sie sollten sich intensiv informieren. Bei solch eklatanten Eckdaten darf man nicht nur auf Spezialisten vertrauen: Unternehmensführung setzt immer auch Eigeninitiative voraus…
Unternehmer, die absichtlich Lizenz,-bzw.Urheberrechtsmissbrauch betreiben, bewegen sich auf dünnem Eis.
Es bleibt festzuhalten:
– seriöse Unternehmer sollten über das nötige Know-How verfügen!
– möchte ein Unternehmer langfristig Erfolge verzeichnen, sollte er nicht am falschen Ende sparen!
– fremdes Eigentum wird als solches akzeptiert und entsprechend geschützt!

Raubkopien und illegale Software haben in Gewerbebetrieben nichts verloren!

Über:

Gegen Raubkopien e.V
Herr Martin Specht
Lutherstr 3
40548 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 01723113112
web ..: http://www.xm-mobile.de
email : specht.nartin@yahoo.de

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