Niederlage für Dr. Scheuerl: RA wollte verhindern, dass er mit Nerzquälern in Verbindung gebracht wird

Oberlandesgericht Hamburg hebt Einstweilige Verfügung auf – Deutsches Tierschutzbüro siegt vor Gericht

BildIm Februar 2014 kam es zwischen dem Vizepräsidenten des Zentralverbands der deutschen Pelztierzüchter, Herrn Alfons Grosser, und dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. wieder einmal zu einer juristischen Auseinandersetzung vor Gericht. Die Tierschützer gingen im Rahmen der Berufung gegen ein Verbot vor, dass dieser gegen eine Äußerung erwirkt hatte, in welcher das Deutsche Tierschutzbüro den Betrieb von Pelzfarmen durch Alfons Grosser in der Öffentlichkeit als „illegal“ bezeichnet hatte. „Aus unserer Sicht wurden und auch werden fast alle Nerzfarmen in Deutschland illegal betrieben, weil sie sich nicht an die aktuelle Tierschutz-Nutztierverordnung halten. Danach stünde den Tieren meist mehr Platz zu als ihnen gewährt wird.“, so Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüro.

Die Öffentliche Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (7 U 95/13) sollte genutzt werden, um auf die Tierquälerei auf deutschen Pelzfarmen aufmerksam zu machen. Es wurde eine Aktion vor Gericht bei der Polizei angemeldet. Dabei wollten die Tierschützer auch ein Bild des Rechtsanwalts zeigen, der an zahlreichen Verfahren von Pelztierzüchtern und ihres Verbands beteiligt ist, dem bekannten Medienanwalt und Regionalpolitiker Dr. Walter Scheuerl. „Dr. Scheuerl ist in Hamburg nicht irgendein Anwalt, er war damals Politiker und damit eine Person des Öffentlichen Lebens“, kommentiert Peifer, der Dr. Scheuerl schon seit Jahren aus vielen Gerichtprozessen kennt. So vertritt Dr. Scheuerl Pelzfarmer, Schweinemäster, Putenzüchter und Zirkusbetreiber, die wegen ihrer nicht artgerechten Tierhaltung in die Kritik geraten.
„Anscheinend möchte Dr. Scheuerl in der Öffentlichkeit aber nicht mit seinen Mandanten in Verbindung gebracht werden.“, so Jan Peifer. Kurzerhand hat er jedenfalls eine Einstweilige Verfügung gegen das Deutsche Tierschutzbüro erwirkt, die das Veröffentlichen von Bildern seiner Person auf der von uns geplanten Demonstration verbot. „Etwas erstaunlich ist schon, dass das Landgericht Hamburg damals die Verfügung erlassen hat, obwohl noch nicht einmal feststand welches Foto wir wie verwenden. Niemand konnte wissen, was darauf zu sehen ist, noch nicht einmal ich“, wundert sich Peifer.
Gegen die Einstweilige Verfügung ging das Deutsche Tierschutzbüro mit Hilfe des Kölner Medienanwalts Dr. Sven Dierkes vor.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied jetzt mit Urteil vom 19.04.2016 (7 U 88/14) zu Gunsten der Tierschützer. Die Verfügung wurde aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Auch die Berufung mit dem Pelzfarmer ging übrigens zu Gunsten des Deutschen Tierschutzbüros aus. Nachdem abzusehen war, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Berufung der Tierschützer stattgeben würde, nahm dieser seinen auf das in der Berufung verhandelte Verbot gerichteten Antrag zurück. „Sieg auf ganzer Linie“, so Jan Peifer abschließend.

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