Netzneutralität darf nicht geopfert werden

Medienrat der LFK warnt vor Folgen der geplanten EU-Verordnung

Als Gefahr für die Meinungsfreiheit und -vielfalt im Internet hat der Medienrat der Landesanstalt
für Kommunikation (LFK) die geplante Single Market Verordnung der EU-Kommission kritisiert. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass in Zukunft Netzbetreiber und Anbieter von Spezialdiensten Verträge zur schnelleren und priorisierten Verbreitung ihrer Angebote abschließen können. In seiner Sitzung am 24. März verabschiedete das aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen aus Baden-Württemberg zusammengesetzte Gremium eine Stellungnahme, die von seinem Ausschuss „Medienkonvergenz und Digitale Gesellschaft“ erarbeitet wurde. „Auch in Zukunft muss ein diskriminierungsfreier Zugang zur internetbasierten
Kommunikation für Anbieter und Nutzer sichergestellt sein“, erklärte die Vorsitzende des Medienrates, Christa Gönner-Schwarz.

Der Medienrat begrüße zwar einige von Ausschüssen des Europäischen Parlaments inzwischen vorgeschlagene Änderungen am Kommissionsentwurf. Die auch vom federführenden Industrieausschuss vorgesehene ausdrückliche Zulassung von Spezialdiensten stößt aber weiterhin auf Bedenken, da durch eine vertraglich vereinbarte bevorzugte Behandlung von Inhalten finanzkräftiger Anbieter die mediale Vielfalt im Internet bedroht werde.
„Angebote der Zivilgesellschaft wie etwa Videobeiträge von Bloggern, nichtkommerziellen Gruppen oder Vereinen könnten so zu Inhalten zweiter Wahl zu werden. Das beeinträchtigt die Meinungsvielfalt und kann den Wettbewerb verzerren.“ Darüber hinaus sieht die Medienratsvorsitzende die Gefahr, dass die lokalen und regionalen Rundfunkanbieter, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten, durch die Neuregelung bei der Übertragung ihrer Inhalte benachteiligt werden.

Insbesondere ist der Vorschlag des Industrieausschusses, durch das Angebot von Spezialdiensten dürfe es zu keinen „wesentlichen Beeinträchtigungen“ der Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste im Übrigen kommen, nicht geeignet, einen Mindeststandard für die allgemein zugänglichen Internetdienste zu gewährleisten.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist das Festhalten an der grundsätzlichen Netzneutralität für den Medienrat der LFK zwingend. Innovative Dienste etwa von Startup-Unternehmen, die am Anfang meist über wenig Kapital verfügen, wären sonst von vorneherein gegenüber den etablierten finanzkräftigen globalen Playern im Nachteil. Eine Behinderung neuartiger Angebote könne aber auch nicht im Sinne des Innovationsstandortes Deutschland sein.

Kritik am EU-Entwurf kommt vom Medienrat insbesondere auch im Blick auf mögliche Eingriffe beim Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. So sollten Internetzugangsanbieter im Rahmen von so genannten Verkehrsmanagementmaßnahmen die Möglichkeit erhalten, Inhalte, die von ihnen transportiert werden sollen, zu überwachen (Deep Packet Inspections). Der Medienrat ist jedoch der Auffassung, dass sich Verkehrsmanagementmaßnahmen auf die Aufgabe einer bestmöglichen Datenübermittlung im Netz zu beschränken haben. In einer weitergehenden Überwachung von Inhalten und Daten sowie deren etwaiger Verwertung sieht das Gremium nicht hinnehmbare Eingriffe in Grundrechte sowohl nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
als auch des Grundgesetzes.

Der Ausschuss „Medienkonvergenz und digitale Gesellschaft“, der vom Medienrat zu Beginn der laufenden Amtsperiode 2012 neu eingerichtet wurde, befasst sich unter dem Vorsitz des Medienrechtlers Professor Dr. Emanuel Burkhardt vertiefend mit Fragen der gesellschaftlichen Auswirkung von Entwicklungen in digitalen Medien.

Über den Medienrat
Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den Medienrat einen Vertreter entsenden. Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern. In seiner ersten konstituierenden Sitzung am 14. Februar 2012 wählte der Medienrat (6. Amtsperiode) die Vorsitzende Christa Gönner-Schwarz sowie ihre Stellvertreter Thomas Münch und Stephan Bourauel. Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr.

Mitglieder des Ausschusses „Medienkonvergenz und digitale Gesellschaft“:

Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Vorsitzender (Landesverband der freien Berufe und Bund der
Selbständigen Baden-Württemberg)
Prof. Dr. Anneliese Wellensiek, Stellvertreterin (Landesrektorenkonferenz der Universitäten,
Kunsthochschulen, Päd. Hochschulen, Fachhochschulen)
Dagmar Lange (Journalistenverbände)
Dan Peter (evangelische Landeskirchen)
David Roth (Freikirchen)
Dr. Klaus-Dieter Schenkel (Informationstechnische Gesellschaft)
Viktoria Schmid MdL (Vertreterin des Landtages, CDU)
Joachim Wohlfeil (Baden-Württembergischer Handwerkstag )

Über:

Landesanstalt für Kommunikation
Herr Axel Dürr
Reinsburgstr. 27
70178 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711-66991-74
web ..: http://www.lfk.de
email : a.duerr@lfk.de

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