Mit der Zertifizierung von Gesundheitsorganisationen nach DIN EN 15224:2012 bis Herbst warten

,,Bei der DIN EN 15224:2012 handelt es sich durchaus um eine Norm, die zur Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems im Gesundheitswesen benutzt werden kann“, sagt Peter W. Janakiew.

Aus gegebenem Anlass weist der Produktmanager Gesundheitswirtschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Qualität jedoch darauf hin, dass für diese Norm noch keine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) vorliegt.

Die DAkkS hat Ende März mitgeteilt, dass unter Federführung des Sektorkomitees Managementsysteme das neue Akkreditierungsgebiet für Zertifizierungen von Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung vorbereitet wird. Ein erstes Konzept soll bis Ende Mai 2013 den Gremien der DAkkS und dem Fachbeirat vorgelegt werden. Die Aufnahme der Akkreditierungsverfahren selbst – etwa Anträge, Begutachtungen und Akkreditierungen – ist für Juli 2013 geplant, sodass erste Akkreditierungen nach Angaben der DAkks voraussichtlich ab Oktober 2013 erteilt werden können. Spätestens dann werden die ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen für DIN EN 15224:2012 in der Datenbank „Verzeichnisse akkreditierter Stellen“ der DAkkS gelistet sein.

Im nicht-akkreditierten Rahmen werden bereits Zertifizierungen angeboten, die bescheinigen, dass eine Gesundheitsorganisation die festgelegten Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 15224:2012 erfüllt. So wirbt eine Zertifizierungsgesellschaft damit, die erste Praxis mit Klinik nach „DIN ISO 15224“ zertifiziert zu haben. „Vor solchen Zertifizierungen sei gewarnt, weil diese Zertifikate keinen wirklichen Wert im Markt haben und aufgrund der fehlenden Überwachung durch die DAkkS das Vertrauen in die Kompetenz der Zertifizierungsstelle eingeschränkt ist“, so Janakiew weiter.

An einem Beispiel verdeutlicht der DGQ-Branchenexperte den Unterschied zwischen akkreditierten und nicht- akkreditierten Zertifizierungen: „Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen erfolgt durch eine gültige amtliche Bescheinigung, dem Führerschein. Demgegenüber kann das Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des öffentlichen Verkehrs durch andere Personen oder Stellen, zum Beispiel auf Betriebsgeländen durch den Arbeitgeber, erlaubt werden.“ Rückfragen zur DIN EN 15224:2012 beantwortet Peter W. Janakiew Unter T 069-95424-221 oder E-Mail pj@dgq.de.

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