Kredite erfolgreich widerrufen

Rechtsanwalt Markus Mingers aus Jülich

Fast 70 % aller Privatkredite sind fehlerhaft! Die Verbraucherzentralen schätzen die Widerrufsbelehrungen in mehr als der Hälfte aller Darlehen als falsch ein. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht abläuft und die Kredite im Rahmen der gesetzlichen Regelverjährung (10 Jahre) noch widerrufen werden können. Und das sogar dann, wenn sie bereits abbezahlt sind.
Durch einen solchen Widerruf erhält man viel Geld zurück und kann neue Kredite, zu den aktuell viel besseren Konditionen abschließen.

Viele Hauskäufer oder -erbauer wird das freuen. Haben sie doch in den vergangenen 10 Jahren im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt exorbitante Zinssätze von bis zu 8 % und teure Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt.

Diese Kredite haben wir bereits seit letztem Jahr vielfach erfolgreich widerrufen. Die Kreditnehmer erhielten somit nicht nur die bekanntermaßen unrechtmäßigen Kreditgebühren, sondern auch ihre gesamten Zinsen, sowie Zinseszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen zurück. Bei dem Kreditvolumen eines typischen Einfamilienhauses können hierbei gut fünfstellige Beträge zusammen kommen.
Die Banken sind sich diesen für sie schmerzhaften Rückzahlungen jedoch bewusst und machen des dem Verbraucher alleine nicht einfach, reagieren im Zweifel einfach gar nicht auf einfache, persönliche Briefe.

Wir haben jedoch eine breite Erfahrung und verzeichnen bereits erste Erfolge bei unseren Klagen gegen die Banken. So konnten teure Zinsen zurück geholt werden und neue Kredite, zu den momentan attraktiven Konditionen abgeschlossen werden.
Wir blicken somit bereits auf einen breiten Erfahrungsschatz zurück, wissen an welchen juristischen Knackpunkten wir den Vertrag überprüfen müssen und wie wir mit den Banken verfahren müssen, um einen erfolgreichen Widerruf durchzuführen, ohne dabei im Dschungel der Paragraphen und Fristen einen Fehler zu machen.
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Wir bieten auch weiterhin jedem Bürger eine kostenlose Erstberatung zur Überprüfung der entsprechenden Darlehensverträge an, in der wir für Sie feststellen können, ob ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ein entsprechendes Vorgehen gegen die Bank erfolgsversprechend ist.?
Schicken Sie uns hierzu einfach Ihren Vertrag an info@mingers-kreuzer.de oder rufen Sie uns an unter 02461 / 8081. www.mingers-kreuzer.de

Über:

Mingers & Kreuzer
Herr Markus Mingers
Linnicherstr. 11
52428 Jülich
Deutschland

fon ..: 02461/8081
web ..: http://www.anwaelte-juelich.de
email : info@mingers-kreuzer.de

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