IfKom: Verbesserungen für WLAN-Betreiber im Telemediengesetz geplant – Experten setzen sich durch

DIe geplanten Änderungen im Telemediengesetz hätten eine hohe Rechtsunsicherheit hervorgerufen. Dies konnte durch einige Änderungen entschärft werden, nachdem Verbände und Experten protestiert haben.

Die Stellungnahmen von Experten und Verbänden zeigen Wirkung: Die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes sind zum Teil überarbeitet worden, um WLAN-Betreibern mehr Rechtssicherheit zu geben. Auch die Stellungnahme der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) ist darin eingeflossen. Derzeit ist der Gesetzentwurf in Brüssel und wartet auf die Notifizierung.

Die jetzige Fassung unterscheidet nicht mehr zwischen geschäftlichen und privaten WLAN-Betreibern. Auch die bisher explizit genannte Verschlüsselungspflicht ist nicht mehr enthalten. Damit müssen Privatpersonen im Falle eines Rechtsverstoßes nicht mehr angeben, wer ihren Internet-Zugang verwendet hat. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, den Zugang angemessen gegen unbefugte Nutzung zu sichern und die Nutzer anzuhalten, keine Rechtsverletzung zu begehen. Die Formulierung zu den zumutbaren Sicherungsmaßnahmen sind jetzt jedoch technikneutral gehalten.

Einige Rechtsunsicherheiten sind jedoch nicht beseitigt worden. So ist das Ziel, Geschäftsmodelle zu bekämpfen, die auf Rechtsverstößen basieren, zu begrüßen. Dafür soll jedoch die Verantwortung für die Speicherung fremder Informationen geändert werden. Aufgrund der mangelnden Konkretisierung dieser Vorschriften bergen diese geplanten Regelungen weiterhin eine große Rechtsunsicherheit für legale Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Cloud-Angebote.

Das laufende Notifizierungsverfahren soll grenzüberschreitende Handelshemmnisse im Europäischen Binnenmarkt durch nationale Vorschriften verhindern. Während der etwa dreimonatigen Prüfungsdauer darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Bei positivem Ausgang möchte die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen.

Deutschland verfügt über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können.

Die Ingenieure für Kommunikation fordern die Bundesregierung auf, die Überarbeitung des Gesetzentwurfes fortzusetzen, um die Rechtssicherheit weiter zu erhöhen und somit Investitionen und die Bereitstellung von WLAN-Zugängen nicht zu verhindern, sondern zu fördern! Schließlich hat die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda das Ziel ausgegeben, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN zu verbessern und Rechtssicherheit für die Anbieter zu schaffen. Dabei ist auch zu prüfen, welche Vorschriften überhaupt erforderlich sind, denn die meisten Staaten kommen ohne solche gesetzlichen Einschränkungen aus.

Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Universitäten und Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade Kommunikationsingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Andreas Hofert
Strünkedestr. 31
44359 Dortmund
Deutschland

fon ..: 030 43671144
web ..: http://www.ifkom.de
email : Andreas.Hofert@ifkom.de

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