Gellner & Collegen>> die Anwälte für Medizinrecht

Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Urologen…

BildDie Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechts-
anwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten
Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwer-
punktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf
Patientenseite tätig.

Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachänwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztlich Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte“ und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums.
Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der Medizinpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die.patientenanwaelte.com zu finden sind.

Anzeichen für Herzinfarkt nicht erkannt – Patient verstorben

In Nordrhein-Westfalen muss sich ein Arzt wegen fehlerhafter Behandlung eines 54-jährigen Mannes verantworten. Der Patient war mit starken Rückenschmerzen, Schweißausbrüchen und Schwindel in der Praxis des Arztes vorstellig geworden. Dem Arzt wurden auch die Vorerkrankungen des Patienten geschildert, welche in einer Herzinsuffizienz, einer Bypass-Operation, einer Stent-Operation und in einem Aortenklappenersatz bestanden haben. Dennoch klärte der Arzt die Symptomatik nicht im Hinblick auf einen Herzinfarkt ab.

Er schickte den Patienten wieder nach Hause. Am Folgetag suchte der Patient seinen Hausarzt auf, nachdem eine weitere Verschlechterung eingetreten war. Der Hausarzt überwies den Patienten umgehend ins Krankenhaus, wo ein Herzinfarkt diagnostiziert worden ist. Trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb der Patient einige Wochen später an den Folgen des Herzinfarkts.

Sollte sich die Haftpflichtversicherung des beschuldigten Arztes nicht regulierungsbereit zeigen, werden die Hinterbliebenen des verstorbenen Patienten ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen.

Über:

Anwaltskanzlei/Medizinrecht
Herr Dr. Peter Gellner
Paderborner Str. 21
33415 Verl
Deutschland

fon ..: 02546/70330
fax ..: 05246/703310
web ..: http://www.die-patientenanwaelte.com
email : buero@gellner-collegen.de

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Gellner & Collegen
Frau Sabine Balsliemke
Paderborner Str. 21
33415 Verl

fon ..: 05241/70330
email : sabine.balsliemke@gellner-collegen.de