Fachkongress zur betrieblichen Altersversorgung für Wissenschaft und Praxis am 08.03.2013 in Köln

Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung

BildDer Themenbereich der betrieblichen Versorgung und Vergütung ist einer der komplexesten Anwendungsbereiche der Jurisprudenz. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele unternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziert bzw. mit einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an die Themen »bAV« und »Entgelt« sind enorm –
auch die steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur effizienten Abwicklung der
Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen der bAV.

Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich »veraltete« Versorgungswerke, unkalkulierbare Haftungsgefahren für Arbeitgeber, nicht ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer, hohe Verwaltungsgebühren an externe Dienstleister bei mangelnder Rechtssicherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von Versorgungswerken, mangelndes Wissen über alternative Handlungsmöglichkeiten.

Allerdings: Effiziente Maßnahmen der betrieblichen Versorgung und Vergütung sind unverzichtbare Bausteine unseres Alters- und Erwerbssicherungssystems. Vor allem ohne arbeitgebergestützte Versorgungswerke werden sich die absehbaren Versorgungsengpässe der gesetzlichen Rentenversicherung wohl kaum egalisieren lassen. Und genau an dieser Stelle sensibilisiert der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) durch die »Lieferung von praktischen und wissenschaftlichen
Fachexpertisen zu allen Fachthemen der betrieblichen Versorgung und Vergütung«.

Vor diesem Hintergrund darf der BRBZ zum „4. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2013 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung“ am 08.03.2013 in Köln einladen. Es wird anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden aufgezeigt, warum die bAV ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuelle Fachthemen die bAV gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkrise auf die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hat und welche berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbar zu beachten sind.

Bundesweit führende Topreferenten aus Wissenschaft und Praxis führen kurzweilig durch den Veranstaltungstag. Zu den Referenten zählen im Einzelnen: Dr. Hans-Jürgen Urban, Dr. Barbara Reinhard, Dr. Peter A. Doetsch, Gudrun Wagner-Jung, Jens Intemann, Gerhard Kronisch, Prof. Dr. Martin Henssler, Babette Halbe-Haenschke, Stephan Albrech, Steffen Nagl, Burkhard Stappert, Sebastian Uckermann, Prof. Dr. Achim Schunder.

Weitere Informationen zum 4. BRBZ-Rechtsberatungskongress am 08.03.2013 in Köln und den zugehörigen Rahmendaten erhalten Sie unter: www.brbz-kongress.d und www.brbz.de.

Über:

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