Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Erfurt

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Erfurt – vom 01. April 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnostiziertes akutes Subduralhämatom, LG Erfurt, Az.: 10 O 564/12

Chronologie:
Der Kläger wurde komatös und mit einem Hämatom unter dem linken Auge in die Notaufnahme bei der Beklagten transportiert. Trotz des erheblich beeinträchtigten Gesundheitszustandes unterließen die Mediziner vor Ort eine genauere Diagnose. Der Kläger wurde wieder entlassen. Erst am Folgetage diagnostizierten Ärzte einer Universitätsklinik anhand eines Kontroll-MRTs ein akutes Subduralhämatom, das sofort operativ entfernt wurde. Es bestand Lebensgefahr.

Verfahren:
Das Landgericht Erfurt hat ein unfallchirurgisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der befasste Gutachter stellte in seiner persönlichen Anhörung heraus, dass der Beklagten ein grober Fehler bei der Befunderhebung unterlaufen sei. Da es zu erheblichen Folgeschäden nicht gekommen ist, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 10.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grobe Befunderhebungsmängel führen im Arzthaftungsprozess zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr, mit der Folge, dass der Patient den Prozess in der Regel nicht mehr verlieren kann. Da die Folgeschäden in der vorliegenden Sache nicht von erheblicher Relevanz sind, ist der angebotene Vergleichsbetrag durchaus als angemessen anzusehen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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