Ciper & Coll, die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs vor Landgericht Leipzig

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Leipzig – vom 26. Januar 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht erkannte Mehrfragmentfraktur des linken Fersenbeines, 20.000,- Euro; LG Leipzig, Az.: 08 O 1918/12

Chronologie:
Die Klägerin stürzte in ihrer Wohnung die Treppe hinunter und zog sich dabei Verletzungen zu. Im Hause der Beklagten wurde eine tatsächlich vorliegende Fraktur des Fersenbeines nicht diagnostiziert, sondern die Klägerin einer Schmerztherapie unterzogen.

Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat ein fachchirurgisches Sachverständigengutachten zu dem Vorfall eingeholt. Der Gutachter stellt u.a. heraus, dass die zeitnahe Initiierung der Schnittbilddiagnostik, beziehungsweise die engmaschige Anbindung der Patientin zur gegebenenfalls ambulant durchgeführten Schnittbilddiagnostik sinnvoll gewesen wäre. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich auf eine Gesamtabfindung von 20.000,- Euro zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits der MDK Sachsen hatte sich 2012 mit dem Vorfall befasst und ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt. Der beauftragte Gutachter ging im Ergebnis von einem Behandlungsfehler aus. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die R + V Versicherung nicht zur Regulierung bereit. Im Schreiben vom 4. Juni 2012 heißt es u.a.: „Insgesamt ist der Vorwurf einer Fehlbehandlung zurückzuweisen.“ MDK-Gutachter, Gerichtsgutachter, Landgericht Leipzig, die Klägerin und deren Prozessbevollmächtigte hatten hier eine andere Auffassung, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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