Christian Wilhelm Schneider Schule- Förderzentrum Esens- Flohmarkt- Trödelmarkt – 2013

Am Samtag den 9.03.2013 ab ca. 10 Uhr wird diesjähriger Flohmarkt im Schulgebäude unserer Schule statt finden

Zuverlässigkeit, Vertrauen, Pflichtbewusstsein, soziale Kompetenz, Konfliktbewältigung und Toleranz, dazu haben wir die Schulregeln, die von den Schülern selbst aufgestellt wurden und ein Belohnungssystem, dass das Einhalten dieser Regeln honoriert.
Um in unserer Schule eine helle und lebensfrohe Atmosphäre zu vermitteln, finden monatlich ,,Belohnungsveranstaltungen“ statt, die kleinen Schulfesten entsprechen.
Zudem finden auch jährlich wiederkehrende große Schulveranstaltungen, wie der Flohmarkt, statt.
Qualifizierendes Miteinander meint, die Schüler gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten zu stärken und zu fördern.

„Erpressung, Schlägereien und Zerstörungswut sind Alltag auf deutschen Schulhöfen. Um schulische Gewalt zu verhindern, entwickelten Schüler und Lehrer der Christian-Wilhelm-Schneider-Schule Esens ein Belohnungskonzept für friedliches Miteinander: die Wertmarke „Rolli“.
Es sind die Schüler der Christian-Wilhelm-Schneider Schule in Esens, die sich einen friedlicheren Umgang miteinander wünschen. „In einer Umfrage machten sie vor fünf Jahren deutlich, dass Schlagen und Beleidigungen für sie das Störendste am Schulalltag ist“, berichtet Rolf Gerdes, Rektor der Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung. Gemeinsam entwickelten Lehrer und Schüler daraufhin das Belohnungssystem Rolli, das ein friedfertigeres Schulleben zur Folge hat – und inzwischen Schule macht.
Die Regeln sind einfach: „Schlagen, Treten, Beleidigen, Beschimpfen anderer Kinder sollen an unserer Schule nicht mehr vorkommen“, erläutert Gerdes. Alle achten darauf. Am Ende eines jeden Schultages wird mit jedem Kind sein Verhalten reflektiert. Dazu gibt es einen Monatsbogen mit festen Kriterien, in den der Lehrer ein Plus für vorbildliches Benehmen oder ein Minus bei Fehlverhalten einträgt. Nach vier Wochen wird Bilanz gezogen. Dazu treffen sich alle rund 120 Schüler (sechs bis 23 Jahre alt) und Lehrer zur so genannten Schulkonferenz. Dort tragen die Klassensprecher vor, wie viele Mitschüler es geschafft haben, sprich: wie viele sich vier Wochen lang an die selbstaufgestellten Regeln gehalten und ein friedvolles Miteinander an den Tag gelegt haben. Diejenigen, die es geschafft haben, bekommen einen Rolli pro Woche. „Rollis sind auf stärkerem Papier gedruckte Wertmarken“, so Gerdes. Sie sind die Eintrittskarte für die monatliche Belohnungsveranstaltung. „Das kann ein gemeinsamer Ausflug, ein Besuch im Kino oder Spaßbad sein, das können jedoch auch kleinere, aber besondere Aktionen sein wie alte Spiele oder Bosseln“, berichtet Gerdes. Die Lehrer organisieren diese Veranstaltungen, wobei die Wünsche der Schüler mit einfließen. Wer das Ziel nicht erreicht hat, bleibt indes in der Schule. In Rollenspielen trainieren diese Schüler alternatives Verhalten in Konfliktsituationen.“Das sind inzwischen nur noch wenige Schüler“, freut sich Gerdes. Die meisten nehmen an der monatlichen Belohnungsveranstaltung teil.
„Wer sich ein friedvolleres Miteinander von Schülern wünscht, darf ihnen nichts aufzwängen“, sagt Rolf Gerdes. Schüler, Lehrer und Eltern ziehen mit dem Einsatz des Belohnungssystems für gutes Verhalten an einem Strang. „Es ist viel Arbeit“, weiß der Schulleiter, doch das Ergebnis kann sich sehen lassen. Und wenn es um die Finanzierung der Belohnungsveranstaltungen geht, sind die Ostfriesen nicht nur kreativ, sondern haben auch noch viel Spaß daran“
Aus: http://www.engagiert-in-deutschland.de/toro/resource/html?locale=de#!entity.1836, 26.11.2012
Die Theoretischen Überlegungen sind im Schulprogramm der Christian-Wilhelm-Schneider-Schule enthalten. Belohnungssystem Gem. Erlass d.MK v. 15.02.2005 Die zuständigen Konferenzen haben wegen der Besonderheiten einer gemeinsamen Förderschule für die Schwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung ein Gewaltpräventionskonzept entwickelt, das für alle Schülerinnen und Schüler verständlich ist. Dieses Konzept nennen wir das „Belohnungssystem“.
Verhaltensregeln und Konsequenzen
Ziel: Schülerinnen und Schüler haben in einer Umfrage zum Ausdruck gebracht, dass ihnen körperliche Gewalt und Gewalt mit Worten (Beleidigungen) -verursacht durch Mitschülerinnen und Mitschüler – deutlich zuwider sind. Die Lehrerinnen und Lehrer notieren deshalb Verstöße dagegen und werten diese wöchentlich aus. Konsequenz daraus ist, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler belohnt werden, die sich an die drei Regeln halten:
1. nicht schlagen, schubsen, treten (körperliche Gewalt)
2. nicht beleidigen (verbale Gewalt)
3. Unterrichtsstörungen
Erwartet wird ein allgemein verbessertes Schulklima.
Organisation und Zeitplan:
Jeweils zum Schuljahresbeginn erläutern die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen ihren Schülerinnen und Schülern die Bewertungskriterien sowie das Belohnungssystem an konkreten Beispielen. Nach dieser Info am darauf folgenden Montag sofort von den Klassenlehrern (ergänzend in Absprache mit den Fachlehrern !) damit begonnen, täglich aufzuzeichnen, ob eine Schülerin/Schüler sich an diese Regeln hält. Die Schüler werden täglich bezüglich der drei Regeln durch ein Punkte-System (Smiley o.a.) bewertet. Ein entsprechendes Bewertungsraster steht allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung .
Pro Unterrichtstag können drei Punkte, also wöchentlich 15 Punkte erreicht werden. Die Konferenz hat sich darauf geeinigt, dass mindestens 12 Punkte pro Woche erreicht werden müssen, um das Verhalten der Schüler noch als positiv einzustufen. Wer das erreicht, erhält pro 2 Wochen einen Token („Superrolli“). (Punkte dürfen nicht übertragen werden). Wer 2 „Superrollis“ erreicht hat, also über einen Zeitraum von derzeit 4 Wochen angemessenes Verhalten gezeigt hat, darf an einer speziellen Belohnungsveranstaltung teilnehmen. Die Schülerkonferenz vor den Belohnungsveranstaltungen wird von der SV (insbesondere den Klassensprechern) und den gewählten Beraterinnen und Beratern moderiert. Insbesondere werden die Schülerinnen/Schüler hervorgehoben, die sich entsprechend der Regel verhalten. Dies geschieht, indem jeweils ein Klassenvertreter auf der Bühne das Klassenergebnis (geschafft/nicht geschafft) verkündet. Daran anschließend werden dann Inhalt und Zeitplan der Belohnungsveranstaltung erläutert. In der Regel findet die Belohnungsveranstaltung in der gleichen Woche wie die Schülerkonferenz statt. Die nicht zu belohnenden Schülerinnen und Schüler, deren Zahl bisher als relativ überschaubar angesehen wird, erhalten eine Beratung in der gleichen Zeit, während die Belohnungsveranstaltung läuft. Es ist festgelegt, dass diese Gruppe jeweils von unterschiedlichen Lehrerteams ( 2-3 Kolleginnen und Kollegen) betreut wird. Sofern es organisatorisch seitens des Präventionsrates des Landkreises möglich ist, werden sporadisch professionelle Hilfen aus dieser Organisation hinzu geladen. Bewährt hat es sich auch, dass sporadisch besonders dafür ausgebildete Polizeikräfte zum Einsatz kommen.
Maßnahmen bei mutmaßlichen Straftaten
Wird deutlich, dass dennoch Schülerinnen und Schüler bei Gewaltanwendungen beobachtet werden, bei denen z.B. Körperverletzungen billigend in Kauf genommen wurden oder z.B. Nötigungs- und Erpressungshandlungen vorgenommen wurden, kommen die im Schulgesetz dafür vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 in Frage. Als Sofortmaßnahme wird in der Regel der „Gewaltanwender“ vom Unterricht bis zum Zeitpunkt der Klassenkonferenz ausgeschlossen. Dadurch wird insbesondere allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule deutlich, dass sie selbst von weiteren Angriffen des Gewaltanwenders geschützt werden. Darüber hinaus wird ihnen deutlich, dass bei Anwendung von Gewalt das Prinzip der „Null-Toleranz“ tatsächlich durchgesetzt wird. Zu der folgenden Klassenkonferenz werden nach Einschätzung der Notwendigkeit die zuständigen Vertreter des Jugendamtes eingeladen, um mit den auch beteiligten Eltern eventuell einzuleitende und begleitende Hilfen zur Erziehung zu erörtern. In jedem Einzelfall ist es wichtig und notwendig, dass es zu einem Täter-Opferausgleich kommt. Im Idealfall sollte erreicht werden, dass neben einem sächlichen Schadensausgleich eine Entschuldigung des „Täters“ angeboten wird, die vom „Opfer“ angenommen wird. Die Schulleitung wird nach Ermessen die Staatsanwaltschaft einschalten und Anzeige erstatten. Sollte es dazu kommen, dass die Konferenz nach § 61 davon Gebrauch macht, Schülerinnen und Schüler für einen längeren Zeitraum vom Unterricht auszuschließen, wird in jedem Einzelfall erkundet, welche sinnvollen Maßnahmen in der „Freizeit“ angeboten werden können. Bewährt hat sich in diesen Fällen die gute Zusammenarbeit mit der Jugendwerkstatt in Wittmund. Schülerinnen und Schüler können dort unter Anleitungund bei guter
Führung ein zertifiziertes Praktikum ableisten. Die Schulversammlung steht in Verbindung mit dem Belohnungssystem unserer Schule. Sie findet in einem ca. 4-wöchigen Rhythmus statt und bietet Raum, wichtige Dinge, die die Schüler, Lehrer und die Schule betreffen, kund zu tun. Einer der wichtigsten Punkte ist die Vergabe der Rollis, die im Rahmen des Belohnungssystems vergeben werden. Die jeweiligen Klassensprecher werden dabei nach vorne auf die Bühne gebeten, um zu verkünden, wie viele Schüler es geschafft haben, an der Belohnungsveranstaltung teilzunehmen. Danach wird die bis dahin „geheim gehaltene“ Veranstaltung bekannt gegeben. Wichtig hierbei ist die positive Formulierung; z.B.: „Von 10 haben es 8 geschafft“. Diejenigen, die es „nicht geschafft“ haben, bleiben anonym und nehmen an einem Beratungsgespräch teil.Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter
Christian Wilhelm Schneider Schule

Über:

Förderzentrum Esens
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Walpurgisstraße 7
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An unserer Schule gibt es zwei Förderschwerpunkte:

Zum einen den Bereich Lernen (LE) und zum anderen den Bereich für Geistige Entwicklung (GE).

Im Förderschwerpunkt Lernen werden die 115 Schülerinnen und Schüler von der Klassenstufe 1 bis zur Klasse 9 unterrichtet.
Die Klassenstufe 10 entspricht den curricularen Vorgaben der Hauptschule (Hauptschulklasse).
Ab Klasse 8 können leistungsstarke Kinder im so genannten V-Bereich (Vorlaufbereich) zum Hauptschulabschluss geführt werden, der mit einer Prüfung zum Abschluss der 10. Klasse erreicht werden kann..
Die parallelen Klassen 8/9L erreichen den allgemeinen Abschluss des Förderschwerpunktes Lernen nach einer Prüfung am Ende der 9. Klasse.
Zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung werden die Schülerinnen und Schüler aus den Einzugsgebieten Holtriem und Dornum der Klassen 1-4 in der Außenstelle der Förderschule in Westerholt beschult.

Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden 60 Kinder in den verschiedenen Altersstufen in insgesamt 8+1 Klassen betreut.
Jeweils 6-9 Schülerinnen und Schüler werden durch ein Klassenteam [Förderschullehrer(in), Pädagogische Mitarbeiter(in)] und Therapeuten(innen) gefördert und gefordert.
Einzelne Schülerinnen und Schüler werden durch Integrationskräfte individuell begleitet.
Eine enge Verknüpfung mit außerschulischen Einrichtungen ermöglicht ein umfassendes Förderangebot.

Pressekontakt:

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