Verbandsklageregister und Musterfeststellungsklagenregister
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt zum einen das Verbandsklageregister. Rechtliche Grundlage für das Verbandsklageregister ist § 43 des Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) sowie § 1 der Verordnung über das Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregisterverordnung – VKRegV). Im Verbandsklageregister macht das BfJ Verbandsklagen (Musterfeststellungsklagen nach neuemARTIKEL LESEN