Die Verordnung über den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei Anwendungen am Menschen (NiSV) wird ein neues Verfahren für den erforderlichen Sachkundenachweis enthalten. Dazu hat die Bundesregierung heute die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Verordnung zur Änderung der NiSV beschlossen. Das neue Verfahren dient demARTIKEL LESEN