Der deutsche Amtsschimmel wiehert auch hier wieder, und bekommt er nicht das richtige Futter, dann wird er auch einmal störrisch. Genau das wollen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch, von PflegeSG Leipzig, verhindern. Wir beraten unsere Mandanten von der Beantragung der Pflegestufe bis hin zu einem möglicherweise dann erforderlichen Widerspruchsverfahren gegenüberARTIKEL LESEN

Die deutsche Bürokratie ist nicht einfach, und wenn man dann noch Geld haben will, dann wird es kompliziert. Wir kennen uns in dem „Dschungel“ Pflegestufenbeantragung aus.Wir, vom Unternehmen PflegeSG, helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Pflegestufe, begleiten Sie im MDK Termin, und wenn erforderlich, dann auch im Widerspruchsverfahren SieARTIKEL LESEN

Das Thema Pflege ist auch ein Thema, womit es ein Teil Ihrer Patienten heute, oder in der Zukunft zu tun haben wird. Um Pflegebedürftige nicht alleine auf den entsteheenden Kosten „sitzen zu lassen“, hat der Staat die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Um aber eine solche Leistung erhalten zu können bedarfARTIKEL LESEN

Ein ungewöhnlicher Artikel, aber das Internet macht es möglich auch diese Berufsgruppe so zu erreichen.Wir, Sylvia Grünert und Marlies Jänisch vom Unternehmen PflegeSG, beraten Personen zum Thema „Pflegstufenbeantragung“ und „Pflegegutachtenerstellung“. Wird eine Pflegestufe bewilligt, dann bedeutet dies für die zu pflgenden Personen oft eine grosse finanzielle  Entlastung, deshalb geben SieARTIKEL LESEN

Erfahrung die Sie beauftragen können.Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG erklären und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Pflegestufe.Viel muss man dabei beachten, deshalb macht es immer Sinn, vor der Stellung des Antrages auf Gewährung einer Pflegestufe, sich ausgiebig beraten zu lassen. Jeder Fehler kann hier nämlich GeldARTIKEL LESEN

Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unterstützen Sie gerne bei allen FragenARTIKEL LESEN

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN