Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken zum Thema Geldwäsche und Fraud

Lösungsansätze zur Vermeidung von Vermögensschäden und Haftungsfällen – Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung

BildWirtschaftskriminalität – ein grenzübergreifendes Problem.
Betrug und Korruption werden zu immer komplizierteren und internationaleren Problemen, weshalb die Strafverfolgung zunehmend erschwert wird.

Es ist deshalb wichtig sich intensiver mit der Materie auseinanderzusetzen, denn die Risikowahrnehmung der Unternehmen entspricht meist nicht dem Schaden der tatsächlich entsteht.

Ungefähr jedes vierte Unternehmen in Deutschland ist schon heute Opfer von Wirtschaftskriminalität – oftmals unbemerkt. Häufig fokussieren sich die Unternehmen zu sehr auf einige wenige Problemschwerpunkte und bemerken somit nicht, dass das eigentliche, schwerwiegendere Problem in einem ganz anderen Bereich liegt. Außerdem sind die Präventionsmaßnahmen oft unzureichend, nur 34% schulen Ihre Mitarbeiter zum Thema Wirtschaftskriminalität.

Jede Minute wird ein mittelständiges Unternehmen von Wirtschaftskriminalität bedroht. Die Folgen können millionenschwer sein. Laut BKA-Chef Jörg Ziercke beträgt der registrierte jährliche Gesamtschaden in Deutschland ca. 4 Milliarden Euro. Er vermutet, dass die Dunkelziffer um ein 5-faches höher sei.

„Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität“, äußerte sich die Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Gabriele Hahn.

Zu dieser Thematik bietet das Seminar „Geldwäsche und Fraud 2013“, einen umfassenden Überblick zur aktuellen Entwicklung rund um die Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung, sowie dem Geldwäsche-Optimierungs-Gesetz.
Es werden Lösungsansätze zur Vermeidung von Vermögensschäden und Haftungsfällen vorgestellt.

Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Leasing- und Factoring Gesellschaften, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit Ihre Informationen und Kenntnisse zu aktualisieren und zu vervollständigen.
Den Teilnehmern soll erleichtert werden, das Risiko und die Problemschwerpunkte richtig wahrzunehmen, um somit die richtigen Präventionsmaßnahmen treffen zu können.

Das Seminar umfasst folgende Inhalte:

– Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken des Beauftragten in der Praxis – Anforderungen der MaRisk 5.0 an ein Corporate Governance-System
– Mindestanforderungen an die Identifikation – Umsetzung der aktuellen Anforderungen in die Praxis
– Betrugsprävention und Abwehr sonstiger strafbarer Handlungen -Mindestanforderungen an die Umsetzung des §25c KWG
– Aufgaben, Rechte und Pflichten der Zentralen Stelle – Sichere Umsetzung des § 21 PrüfbV-Pflichtenkatalogs

Die Teilnehmer erhalten Anleitungen für die direkte Umsetzung in die eigene Unternehmer-Praxis. Ein ausführliches Fallstudien-Training mit Planungsinstrumenten ermöglicht eine einfache und verständliche Vermittlung der Themen.

Weitere Informationen zu diesem Seminar und zum Weiterbildungsangebot 2013
sind unter „www.sp-unternehmerforum.de“ zu finden.

Durch eine Seminarförderung durch Programme des ESF können bis zu 80% des Seminarpreises gefördert und erstattet werden.

Zusätzliche Beratung vom S&P Serviceteam unter 089-20 70 42 295 oder
service@sp-unternehmerforum.de .

Über:

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